„30 Prozent der Österreicher*innen sagen, ich darf hier nicht sein“
Die extrem rechte FPÖ hat zum ersten Mal in der Geschichte eine Nationalratswahl gewonnen. Wir haben gefragt, wie es euch mit dem Wahlergebnis geht.
Nachdem tag eins darüber berichtet hat, dass mehrere Betroffene von Egisto Otts Datenmissbrauch nie informiert wurden, haben jetzt die zuständigen Ermittler*innen des Bundeskriminalamts reagiert. Sie informierten dieser Tage weitere Betroffene darüber, dass der ehemalige Verfassungsschutzagent Egisto Ott illegal Daten über sie abgefragt hat. Ott wird vorgeworfen, für Russland spioniert sowie illegal Personendaten aus Polizeidatenbanken abgefragt zu haben. Ott bestreitet alle Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bisher hatten die Ermittler*innen nur einen Teil der Ausgespähten informiert, Antifa-Aktivist*innen sowie deren Freund*innen und Verwandte blieben außen vor. Nachdem sie jahrelang nicht darüber informiert wurden, bekamen sie in den vergangenen Tagen nun auch Post von den Ermittler*innen. ___STEADY_PAYWALL___
In den Schreiben werden sie lediglich darüber informiert, dass Ott personenbezogene Daten abgefragt hat und die Staatsanwaltschaft sich gegebenenfalls an sie wenden wird, falls ihr eine „Opfervernehmung“ notwendig erscheint.
Warum Ott ihre Daten wollte, darunter sind Strafregisterauszüge oder Meldeadressen, ist weiterhin unklar. Die meisten Abfragen tätigte er in den Jahren 2016 und 2017.
Insgesamt hat Ott Daten von über 380 Personen erfragt, neben linken Aktivist*innen auch Journalist*innen oder die Ex-Frau eines ehemaligen Chef des österreichischen Verfassungsschutzes. Die Datenabfragen beschäftigen mittlerweile auch den deutschen Bundestag. Die Abgeordnete Martina Renner (Die Linke) hat eine sogenannte „Kleine Anfrage“ zur Spionageaffäre rund um Ott eingebracht. Darin geht es auch um jene deutschen Staatsbürger*innen, deren Daten Ott abgefragt hat. Antworten der Bundesregierung soll es am 8. Mai geben.
In Österreich wird die Spionageaffäre seitens des Innenministeriums und der ÖVP dafür verwendet, Werbung für den Bundestrojaner zu machen. Zwar untersagte der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2019 dessen Einsatz, trotzdem wollen ihn Sicherheitsbehörden unbedingt wieder einsetzen. Derartige Software wurde 2008 illegal, ohne rechtliche Grundlage angekauft und eingesetzt, etwa gegen einen Jihadisten und gegen Tierschützer*innen.
Vergangene Woche nahm das von Gerhard Karner (ÖVP) geführte Innenministerium einen neuen Anlauf und legte einen Gesetzesentwurf für eine Überwachung von eigentlich verschlüsselten Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal und Telegram vor.
Demnach sollen bei einer konkreten Verdachtslage in Richtung terroristischer Straftaten bestehende Sicherheitslücken bei Handys zukünftig genutzt werden können, um die Geräte von Verdächtigen auf Inhalte zu überprüfen, die über Dienste wie WhatsApp und Signal ausgetauscht werden. Handys von Verdächtigen sollen also gehackt werden, um deren Chats mitlesen zu können.
Datenschützer*innen sehen den Entwurf sehr kritisch und warnen, dass IT-Sicherheitslücken auf Betreiben von Staaten nicht geschlossen würden und diese dann von kriminellen und auch staatlichen Akteuren ausgenutzt werden könnten, um sehr großen Schaden anzurichten. Das Justizministerium lehnt ein Aufspielen von Schadsoftware wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bisher ab.
Auch stehen SPÖ, Grüne, FPÖ und NEOS dem Einsatz von Bundestrojanern kritisch bis ablehnend gegenüber.
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